Dienstleistungen von A-Z
Es gibt zahlreiche Dienstleistungen, die wir Ihnen als Bürgerinnen und Bürger Kirchlengerns bieten können. Auch der Kreis Herford ist bei vielen Anliegen der richtige Ansprechpartner und hilft Ihnen weiter.
Da das Angebot sehr umfangreich ist, gibt es das so genannte Bürgerinformationssystem, das Ihnen onlinebasiert weiterhilft. Mit der Stichwortsuche und der Filterfunktion finden Sie schnell das Angebot, das Sie suchen.
Anlagen am Gewässer oder im Überschwemmungsgebiet errichten
Beschreibung
Zu Anlagen am Gewässer zählen zum Beispiel:
• Brücken und Stege,
• Ufermauern, Schutzmauern und sonstige Uferbefestigungen,
• Erdauffüllungen,
• Zäune, Hecken, Mauern,
• Verrohrungen, Düker, Kabelleitungen und
• Hütten.
Im Bereich von fünf Metern ab der Böschungsoberkante von Gewässern dürfen keine Anlagen gebaut werden. Es sein denn, diese Anlagen können nur unmittelbar im oder am Gewässer errichtet werden. Beispiele hierfür sind Überfahrten oder Bootsstege.
Anlagen in Überschwemmungsgebieten
Weitaus strengere Maßstäbe werden angesetzt, wenn sich die Anlage in einem gesetzlichen Überschwemmungsgebiet befindet. Diese werden von der Bezirksregierung für Gebiete festgesetzt, bei denen durch Hochwasser erhebliche Schäden zu erwarten sind.
Ob sich ein Grundstück in einem Überschwemmungsgebiet befindet, kann bei der Unteren Wasserbehörde erfragt werden. Überschwemmungsgebiete sind als Rückhalteflächen für Hochwasser zu erhalten und sollen daher von baulichen Anlagen freigehalten werden. Aus diesem Grunde benötigen Sie in Überschwemmungsgebieten eine Genehmigung für folgende Vorhaben:
• Erhöhen oder Vertiefen der Erdoberfläche,
• Errichten und Ändern von Anlagen,
• Lagern oder Ablagern von Stoffen und
• Anpflanzen von Sträuchern und Bäumen
Außerdem bestehen besondere Vorschriften für den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen.
Die Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn die Maßnahme
- die Hochwasserrückhaltung nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt und der Verlust von verlorengehendem Rückhalteraum zeitgleich ausgeglichen wird,
- den Wasserstand und den Abfluss bei Hochwasser nicht nachteilig verändert,
- den bestehenden Hochwasserschutz nicht beeinträchtigt,
- hochwasserangepasst ausgeführt wird und
- keine nachteiligen Auswirkungen für den ökologischen Zustand des Gewässers eintreten
Unterlagen/Nachweise
- Antrag
- Erläuterung, in der erklärt wird, warum das Vorhaben notwendig ist und wie es umgesetzt werden soll (technische Ausführung)
- Übersichtsplan im Maßstab 1:25000
- Übersichtslageplan im Maßstab 1:5000
- Flurkarte
- Lageplan mit Eintragung des Vorhabens
- Querschnitt durch das Gewässer und das Vorhaben (mit Höhen- und Abstandsangaben)
- hydraulische Bemessung bei Durchlässen und Brücken
- Angaben zu den Baukosten
Zusätzlich in Überschwemmungsgebieten:
- Lageplan mit Eintragung des Vorhabens und des Überschwemmungsgebietes
- beim Errichten von zum Beispiel baulichen Anlagen oder Geländeveränderungen eine kartenmäßige Höhenaufnahme/-nivellement in Meter über Normalnull des Geländes mit Ermittlung des verlorengehenden Überflutungsraums und des geplanten Retentionsraumausgleichs durch ein Fachbüro
Rechtsgrundlagen
- Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
- Landeswassergesetz (LWG)